Sonntag, 19. Mai 2024

AUFRUF Die Vorgeschichte, oder hinter den Kulissen von Tangram vor der Liquidation letzten Doku-Film über Emilie Schindler ohne meine Einwilligung.

 Eigentlich hatte ich heute vor, den Geburtstag meines lieben, loyalen Ehemannes Josecito Rosenberg. mich mit etwas anderes zu befassen.

Nach einer sehr stürmischen, regnerischen Nacht hier in München ,schien eine wunderschöne Sonne aus einem seidenblauen Himmel einladend zum morgigen Spaziergang in den umliegenden Wäldern.

Bald verschwand die schöne Illusion  und wurde der Himmel grau, verglichen  mit manchen Situationen im Leben. 

Das ist mein "Moment", der, der mit der Zeit zu tun hat und "das" das psychologische. Das ist mein Blog, mein Raum, meine Wahrheit und ich habe ein Recht mich auf dieser Stelle zu äußern. Damit tue ich niemand etwas an, verletze keine Gesetze oder Vorschiften. Ich erzähle, was es einfach mit der Filmproduktion Tangram, jetzt in Liquidation und  seinem letzten Dokumentarfilm über Emilie Schindler, der am 20.05 um 23 Uhr bei Arte  gezeigt wird.

Ich, Erika Rosenberg-Band habe mit dieser Produktion nichts zu tun, man hat mich  , nach einem langen Interview bei uns zu Hause in Lochhausen im letzten Juni 2023 nach Fotos, Dokumente, Aufzeichnungen meines Interviews mit Emilie gefragt. Eher gesagt, ich wurde "ausgefragt", beinahe war es ein Verhör, ein Verhör  geführt von einer Frau namens A.B, die , wie sie selbst sagte, sie wollte einen Film drehen, sie hätte nur bis März 2024 Zeit, sie arbeite zwischen Los Angeles und München, hat einen Sohn, er geht in eine teure amerikanische Schule und sie brauche Geld...

Frau A.B. kam im Auftrag von dem BR, durch einen Prof. B., und einen jungen Redakteur namens G.

Also ein DNA für mich völlig unbekannt.

Mir schien die Dame hatte wenig Geduld, wenig Zeit, wollte alles wissen. Ich sollte die 70 Stdn MP3 mit den ganzen Interviews an Frau Schindler ab 1990, als niemand Frau Schindler kannte, sich niemand für sie interessierte und niemand sich um Emilie Schindler weder in Argentinien, noch in der Welt kümmerte. Ich musste mir die ganzen Tapes wieder und die entsprechenden Transkriptionen machen. Das hieß, ich hätte von Juli bis Februar nur für Tangram  arbeiten, hätte meine Dokumentation in der Zwischenzeit nicht verwenden dürfen.

Mit einem Wort  viel Belangen, viel Verlangen, viele Forderungen mit meinen 33 Jahren Recherchen aus eigener Tasche.

Nach ca. vier Stunden ging sie mit ein paar Sachen, Dokumenten, Fotos, die ich ganz naiverweise ihr aushändigte.

Nach ein paar Tagen erhielt ich über WhatsApp eine Nachricht. Es ging um eine Treffen bei Tangram an einem Freitag um 9 Uhr morgens. Es war der letzte Freitag vor unserem Rückflug nach Buenos Aires am daraufkommenden Montag.

Tangram in der Person von D.B. Leiterin, J.B. Verwalter und Frau A.B. baten mich pünktlich  im Büro zu sein.

Es war ein sehr heißer Freitag im Juli. Wir fuhren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, S.3 nach Pasing, dann mit der U-Bahn und ein Bus und kurz vor 9 Uhr standen wir vor der Haustür. Ich schellte, die Frau A.B. war an der Sprechanlage und schickte uns zum gegenüberliegenden Platz. Wir sollten noch eine Stunde auf einer Bank sitzen und warten, sie waren mit ihren internen Gesprächen nicht fertig...

Da wir schon da waren, gingen wir über die Straße und setzten uns auf eine schattigen Bank. Wir drei, mein Ehemann José, Daphne unser Pudeldame und meine Wenigkeit... und warteten eine Stunde.

Um 10 Uhr pünktlich kehrten zu Tangram. Die Haustür wurde aufgesperrt, wir stiegen die Treppe und schellten. An der Tür ein Schild: TANGRAM, Filmproduktion, ein Schild, der nach der Liquidation am 5.03.24 bestimmt nicht mehr da stolzieren wird.

Nach einer "zu, zu" freundlichen Begrüßung, nachdem man uns eine Stunde im Park sausen ließ, ohne im Kauf zu haben dass sowohl mein Mann und ich nicht mehr jung sind (Mein Mann hat kurz nach der Rückkehr nach Buenos Aires einen Schlaganfall erlitten...), wurde uns einen Platz an einem ovalen Tisch verwiesen. Auf dem Tisch eine Schale mit  Obst. 

Das Gespräch fing an. Es ging um den Vertrag, um die Summe für die mühsame Arbeit, die zur Verfügung zu stellen aller meine Dokumente samt Fotos, meine Fundgrube , Transkription der MP3 und Nicht Verwendung meiner eigenen Rechte, sie baten mich Euro 2.500 bei der Unterzeichnung des Vertrags und 2.500 Euro, wenn der Film fertig wurde.

Diese drei Herrschaften, Frau D.B., A.B., und Herr B.J. hatten wahrscheinlich in ihrer Arroganz gedacht, ich wäre ein hungriger Hund aus den Pampas und ein schon abgekauter Knochen würde in der argentinischen Misere inspirierend sein.

Selbstverständlich habe ich den Vertrag nicht unterzeichnet. Wir haben uns  freundlich verabschiedet, wobei ich dachte, fin de la historia  Ende der Geschichte. An dem Nachmittag, am Abend, auch am Samstag rief mich Herr J.B. mehrmals, um mich zu überzeugen, ich sollte das "tolle und einzigartige" Angebot annehmen.

Auch am Sonntag und am Montag, kurz bevor wir zum Flughafen fuhren.

Schon in Argentinien meldeten sich alle Bekannten, die Frau Schindler  gekannt hatten und ich dummerweise an Fr. A.B. weiterleitete und fragten mich, ob ich mit dem Film etwas zu tun hätte. Was für einen Film? Ich habe beine Einwilligung niemals gegeben! Oh, doch, antwortete eine Frau P, als ich an einem Nachmittag von Buenos Aires Tangram anrief.

Sie wollen den Film machen, ob ich es will oder nicht!

... Und sie haben den Film gemacht. Selbstverständlich anhand meiner Recherchen, auch wenn sie das Gegenteil behaupten. Es gibt nur meine Biographien über Emilie Schindler, keine anderen, auch das erste Doku-Buch über Oskar Schindler aus dem Jahre 2000 ist mein Werk.

Wie nennt man es? Plagiat, Raub, Schweinerei, Kleinigkeit? Wie viele Bezeichnungen für so ein schreckliches hinterhältiges Benehmen...

Am Montag kommt der Film und ich lasse mich wirklich überraschen. Für diejenigen, die mit der dokumentierten Geschichte an Schulen, Universitäten, Einrichtungen, usw. hätte ich eine Bitte, und das ist ausgerechnet , was ich Jahr ein, Jahr aus wiederhole, seid nicht gierig, seid ehrlich, couragiert, einsatzbereit, macht aus der Welt etwas Besseres, denn es gibt noch genug Menschen, die nur Verlierer und Verderber sind! Sie warten, dass es einem  ein Krümel runterfällt... der Rest, der Rest ist nur eine Geschichte, geschildert auf mein Blog, an einem Sonntag in München.


Als guter Beweis und Nachweis, der damalige Vertrag

TANGRAM International GmbH

Ganghoferstr. 27

80339 München

Deutschland

- nachfolgend Produzent genannt -

und

Erika Band de Rosenberg

Sanchez de Bustamante 1969, 8B

1425 Buenos Aires

Argentinien

- nachfolgend Interviewpartnerin oder Vertragspartnerin genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Produzent beabsichtigt die Herstellung eines Dokumentarfilms (1x52/45min.) mit dem vorläufigen

Arbeitstitel „Emilie Schindler – Die Frau im Schatten“ (nachfolgend „Produktion“

genannt).

Die Vertragspartnerin steht für die Produktion für ein ausführliches Interview vor der Kamera

zur Verfügung, vermittelt Kontakte und stellt dem Produzenten Materialien zur Person Emilie

Schindler zur Verfügung. Die Vertragspartnerin erklärt sich hiermit einverstanden.

2. Zur Tätigkeit der Vertragspartnerin gehört insbesondere:

a) Fungieren als Interviewpartnerin für die Produktion.

b) Kontaktvermittlung zu weiteren potentiellen Interviewpartnern.

c) Die Zurverfügungstellung und Rechteeinräumung von Original Tonaufnahmen von Gesprächen

mit Emilie Schindler inkl. Transkriptionen dieser.

d) Die Zurverfügungstellung und Rechteeinräumung an div. Fotos, Dokumenten, Postkarten,

Briefen etc.

Die unter 2 a) bis d) beschriebene Tätigkeit der Vertragspartnerin wird insgesamt „Vertragsleistung“

genannt.

3. Die Vertragspartnerin gestaltet in Bezug auf Ziffer 2 a - d) ihre Tätigkeit selbständig und bestimmt

ihren Arbeitsort und die Arbeitszeit selbst nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Dreharbeiten

und Interviews nach Ziffer 2a) findet nach gemeinsamer Terminabsprache zwischen den

Vertragsparteien statt.

4. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Tätigkeit höchstpersönlich zu

erbringen.

§ 2 Vergütung

1. Die Vertragspartnerin erhält für ihre im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Tätigkeit nach Ziffer

1, Ziffer 2 a-d) sowie für die gemäß § 3 dieses Vertrages eingeräumten Rechte und zu übertragenden

Ansprüche hieran ein Honorar in Höhe von € 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro):

 € 2.500,00 fällig bei Vertragsunterzeichnung.

 € 2.500,00 fällig nach vollständiger Erbringung aller Leistungen der Vertragspartnerin und

nach Fertigstellung der Produktion.

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Jeweils nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zzgl., soweit anfallend, Umsatzsteuer in

gesetzlicher Höhe.

2. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, eigenständig für die Abführung der auf die von dem Produzenten

gezahlte Vergütung entfallende Steuern Sorge zu tragen.

3. Mit den vorstehend genannten Bezügen sind alle Leistungen und Ansprüche der Vertragspartnerin

sowie die dem Produzenten einzuräumenden Rechte abschließend abgegolten.

§ 3 Rechteübertragung/Persönlichkeitsrechte

1. Die Vertragspartnerin erklärt ausdrücklich ihre Zustimmung zur Verwendung, Verfilmung und

Auswertung des Interviews und aller weiteren Vertragsleistungen zum Zwecke der Produktion.

2. Die Vertragspartnerin räumt dem Produzenten, soweit im Rahmen ihrer Mitwirkung des Interviews,

im Rahmen der unter Ziffer 2 a definierten Vertragsleistung oder im Rahmen der Produktion

als solcher Urheber-, Leistungsschutz- und/oder sonstige Rechte entstehen bzw. betroffen

sein sollten, die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Urheber-,

Leistungsschutz- Bildnis-, Namens- und sonstige Schutzrechte, sowie – unter Einwilligung -

Rechte am eigenen Bild sowie sich daraus ergebende Vergütungsansprüche zur beliebig häufigen

Verwertung in allen bekannten und unbekannten Medien ein. Produzent ist in der Verwertung

der Produktion unbeschränkt. Die Vertragspartnerin räumt hiermit dem Produzenten hieran die

zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte zur Verfilmung und zur umfassenden

Auswertung dieser Rechte im Rahmen der Produktion im Ganzen und ihren einzelnen Elementen

in allen bekannten und unbekannten Medien ein. Der Produzent ist berechtigt, diese Rechte an

Dritte zur Auswertung der Produktion abzutreten. Er ist insbesondere auch berechtigt, die Produktion

und deren Bestandteile zu bearbeiten, umzugestalten und in allen audiovisuellen Medien

sowie in allen Formen der Nebenrechtsverwertung zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Hiervon

umfasst ist das Recht, im Rahmen der Produktion Namen und Bild des/der Unterzeichnenden im

vorbeschriebenen Umfang einschließlich zu Zwecken der Werbung und Klammerteilauswertung

zu benutzen.

3. Die Vertragspartnerin garantiert den Rechtebestand an den Original Tonaufnahmen und weiteren

Materialien gemäß Ziffer 2 c-d) und räumt dem Produzenten hieran die nicht-exklusiven

zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte zur beliebig

häufigen Verwendung im Zusammenhang mit der Produktion ein. Der Produzent ist berechtigt,

diese Rechte an Dritte zur Auswertung der Produktion abzutreten.

§ 4 Verschwiegenheits- und Rückgabeverpflichtung

1. Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, Verschwiegenheit über interne Angelegenheiten und Vorgänge

des Produzenten und dessen Vertragspartner sowie die Produktion, deren Inhalt und

den Inhalt dieses Vertrages zu wahren. Sie verpflichtet sich, keine Auskünfte an Dritte, insbesondere

nicht an Presse und Rundfunk, zu geben sowie Unterlagen gegen unbefugte Kenntnisnahme

durch Dritte zu schützen. Zudem verpflichtet sich die Vertragspartnerin, gegenüber

jeglichen Dritten Stillschweigen über den Inhalt der Bücher, den Inhalt und die Durchführung

des Produktionsvorhabens, Produktionsinterna und den Produktionsfortgang zu wahren. Unterlagen

jeder Art, die der Vertragspartnerin im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Produzenten

zugänglich geworden sind, dürfen ohne Einwilligung des Produzenten für keinerlei Zwecke

außerhalb der Herstellung der Produktion benutzt werden.

§ 5 Datenschutz

1. Des Weiteren erteilt die Vertragspartnerin hiermit ihre Einwilligung, dass die im Rahmen der

Zusammenarbeit an den Produzenten gegebenen persönlichen Daten vom Produzenten auch

nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbefristet in einer Kontaktdatei gespeichert

werden dürfen, auf die der Produzent für eventuelle weiteren Kontaktaufnahmen und Mitteilungen

zugreifen kann. Die Vertragspartnerin wird hiermit über ihr Recht, die Einwilligung in

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die Aufnahme in die Kontaktdatei jederzeit schriftlich gegenüber dem Produzenten gemäß Art

7 Abs. 3 DS-GVO zu widerrufen, belehrt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit,

der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datennutzung nicht berührt.

2. Gem. § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Vertragspartnerin insbesondere verpflichtet,

geschützte personenbezogene Daten weder unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen

rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten noch bekannt zu geben

noch zugänglich zu machen noch sonst wie zu nutzen, und zwar auch nicht nach der Beendigung

dieses Vertrages.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt dessen Gültigkeit

im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen,

die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen

Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken,

die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.

2. Produzent ist nicht verpflichtet, die Leistungen der Vertragspartnerin in Anspruch zu nehmen

und/oder zu verwerten.

3. Die Vertragspartnerin versichert, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind.

Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Produzent diese Angaben zugrunde legt und haftet gegenüber

dem Produzenten für die Richtigkeit ihrer Angaben.

4. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich

zulässig - der Sitz des Produzenten.

München, den 10.07.2023 Buenos Aires, den 10.07.2023

_________________________ _______________________________

TANGRAM International GmbH Erika Band de Rosenberg

AUFRUF an alle, die in den langen Jahren bei meinen Veranstaltungen, Workshops, Seminaren, Fortbildungen über das Thema Emilie Schindler gewesen waren. Proclama a todos los que conocen la historia de Emilie Schindler y mi relación con ella.

 An alle, die die Geschichte von Emilie Schindler und meiner Beziehung zu ihr seit 1990 kennen.

AUFRUF







Workshop und Abendveranstaltung in Nördlingen. Die Zeitung berichtet... Workshop y conferencia vespertina en Nördlingen.

 Oskar Schindler

NÖRDLINGEN
16.05.2024

Sie war nicht nur die Frau von Oskar Schindler

Unser Archivfoto zeigt Erika Rosenberg-Band (rechts) mit der mittlerweile verstorbenen Emilie Schindler.
Foto: Sammlung Huber-Dezel

PLUS Erika Rosenberg-Band ist die Biografin von Emilie Schindler. Deren Mann kennen dank Steven Spielberg viele, sie selbst aber wurde kaum beachtet.

Samstag, 18. Mai 2024

Erfolgreicher Workshop in Mitterteich. Exitoso Workshop

 

Mitterteicher Mittelschüler lernen am Beispiel Oskar Schindlers von Zivilcourage

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Damit Jugendliche einen Eindruck von gelebter Zivilcourage erhalten, hat Jugendsozialarbeiter Christian Guttau von der gfi gGmbH Hochfranken Professorin Dr. Erika Rosenberg an die Mittelschule Mitterteich geholt. Die Biografin von Emilie Schindler, der Ehefrau von Oskar Schindler, erzählte den Schülern der 7. und 8. Klasse sowie der 9M, dass sie zwar in Argentinien wohne, ihre Aufgabe jedoch in der Weiterverbreitung des Lebenswerks von Oskar Schindler sehe. Dies sei auch ein Beitrag zur Völkerversöhnung, heißt es in der Mitteilung der Schule.

Sie selbst ist Tochter eines deutschjüdischen Ehepaares, das 1936 vor dem Holocaust nach Argentinien geflohen ist. Dort lernte sie später die 82-jährige Emilie Schindler kennen, die sie 11 Jahre lang begleitete und deren Geschichte sie aufschrieb. Als Dank wurden ihr die Originalunterlagen von Schindlers Werken als Erbe überlassen. Kopien davon hatte sie auch an die Schule mitgebracht. Dadurch konnten die Jugendlichen in fünf Arbeitsgruppen selbst zu verschiedenen Themen nachlesen und recherchieren. Die Kernaussagen daraus trugen sie dann anschließend vor. So wurde zum Beispiel deutlich, dass sich die Schindlers durch die Arbeit der jüdischen Menschen in ihren Fabriken keinesfalls bereichert haben. Vielmehr investierten sie ihr gesamtes Vermögen von umgerechnet rund 26 Millionen Euro in die Rettung von Menschenleben.

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Rosenberg erarbeitete mit den Jugendlichen, was das Wort Zivilcourage eigentlich bedeutet: Unter Einsatz des eigenen Lebens/der eigenen Sicherheit sich für andere Menschen einsetzen. Weiter berichtete sie, wie es Oskar Schindler gelang, 1200 jüdische Mitmenschen in seiner Emaillewarenfabrik in Krakau zu beschäftigen und sie dadurch vor dem sicheren Tod im Konzentrationslager zu bewahren. Dazu präsentierte sie auch einen Filmausschnitt, der die Originaldreharbeiten zu dem Film "Schindlers Liste" zeigt. Die Finanzierung des Projektes konnte in Zusammenarbeit mit dem Bündnis Demokratie "Leben in der Mitte Europas" gestaltet werden.

Freitag, 17. Mai 2024

Vortrag und Workshop im Bildungszentrum am Wörth organisiert von der Akademie Frankenwarte in Kooperation mit der FES Stuttgart. Tolles Projekt. Conferencia y Workshop en Tauberbischofsheim.

Workshop in Mitterteich


Mitterteich
 16.05.2024 - 12:15 Uhr

Mitterteicher Mittelschüler lernen am Beispiel Oskar Schindlers von Zivilcourage

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